Anbieterkennzeichnung
Libatech GbR mbH
Ronny Gemander, P. Wetzel
An der Mühle 2 08144 Niedercrinitz
Tel.: [01522] 1 96 55 76
USt.-Id.: DE-259157575
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Ronny Gemander
Ronny Gemander
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Es gelten immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) von Libatech.
Als Kunde von Libatech gelten juristische und natürliche Personen, welche von Libatech im Rahmen eines Vertrages Dienstleistungen beziehen.
Integrierende Bestandteile dieses Vertrages sind:
- die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Offerten und vertragliche Abmachungen
Nimmt der Kunde mittels der von Libatech bezogenen Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selbst verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden rechtlichen Bestimmungen insbesondere des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande bzw. Libatech ist erst dann gebunden, wenn sie den vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag gegengezeichnet hat.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis das eventuelle Verzögerungen aus organisatorischen oder technischen Gründen entstehen können. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber Libatech ableiten.
Verbindlich abgemachte Liefertermine haben nur dann ihre Gültigkeit, wenn die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei Libatech eintreffen. Für Verzögerungen der Liefertermine, für welche Libatech keine Schuld trifft, kann Libatech nicht haftbar gemacht werden.
Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Libatech für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Nach der Aufbauphase Ihres Projektes gibt es die Zwischenabnahme.
Die Zwischenabnahme ist verbindlich für das graphische Layout und das Design gemäß Pflichtenheft. Graphische Änderungen nach der Zwischenabnahme die nicht auf Verschulden von Libatech zurückzuführen sind, werden gemäß offiziellem Stundensatz nachbelastet.
Die Endabnahme des Projektes erfolgt nach Avisierung innerhalb 2 Wochen. Nach dieser Frist ist Libatech berechtigt seine Dienstleistungen vollumfänglich zu verrechnen.
Wird ein Auftrag während der Projektphase storniert, so schuldet der Auftraggeber den aufgelaufenen Aufwand.
Libatech geht ohne weiteres Nachfragen davon aus, das Sie als Kunde, für die an Libatech übergebenen Vorlagen, Daten und dergleichen die Reproduktionsrechte besitzen.
Das Copyright für die von Libatech erstellten Projekte liegt beim Kunden. Ausgenommen davon sind Softwarebausteine, welche von Libatech programmiert werden. Diesbezüglich gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen, unter denen die Programme, Module und Bausteine von Libatech erstellt worden sind.
Der Kunde gewährt Libatech das Recht auf erstellten Websites unseren Namen in Verbindung mit einem Hyperlink zu unserer offiziellen Website einzubinden.
Layout und Design Vorschläge, welche von Libatech in Verbindung mit einer Offerte erstellt wurden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Libatech nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig gebraucht werden. Die Rechte bleiben bei Libatech.
Die von Libatech erstellten Arbeiten sind bei Erhalt zu prüfen. Fehler oder Beanstandungen sind Libatech innerhalb von 7 Tagen oder der vereinbarten Abnahmefrist zu melden. Nach Ablauf der Frist gilt die Lieferung als korrekt und angenommen.
Bei begründeter, rechtzeitiger Beanstandung für von Libatech erstellte Dienstleistungen, erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sämtliche weitere Gewährleistungsansprüche bzw. Mängelrechte sind, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit durch Libatech, weggebunden.
Libatech handelt im Auftrag des Kunden und übernimmt keine Haftung für Rechtswidrig verbreitete Daten und Inhalte.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Libatech jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfsmittel aus.
Sollten Haftungsansprüche gegenüber Libatech vorliegen, so haftet diese ausnahmslos nur mit ihrem Geschäftsvermögen, eine Ausdehnung auf evtl. Privatvermögen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Offerten, welche von Libatech erstellt werden haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. Bei Richtpreisofferten handelt es sich infolge von fehlenden oder ungenauen Angaben lediglich um Richtpreise, welche den groben Rahmen der finanziellen Mittel festlegt.
Libatech kann nicht an Richtpreisofferten gebunden werden.
Kosten werden gemäss Offerte verrechnet oder anhand der gültigen Preisliste von Libatech
Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
- 40% Bei Auftragserteilung (Zahlbar innerhalb 10 Tagen)
- 40% Bei der Fertigstellung (Zahlbar innerhalb 10 Tagen)
- 20% Nach der Endabnahme (Zahlbar innerhalb 30 Tagen)
anders lautende schriftliche Abmachungen ausgenommen.
Mehraufwand, welcher durch nachträgliche angebrachte Änderungen durch den Kunden, für Libatech entsteht wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Aus der Zahlung zu Lasten von Libatech gehende Spesen der Bank und Post, werden dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Fahrspesen werden zu Euro 1.20 pro Kilometer & Fahrzeit in Rechnung gestellt. Fahrzeit gilt als Arbeitszeit und wird zu den aktuellen Konditionen gemäß Preisliste verrechnet.
Für Verträge mit Ratenzahlungsvereinbarungen gilt: Kommt der Auftraggeber mit mehr als einer Monatsrate ganz oder teilweise in Verzug, so ist Libatech berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.
Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist Libatech berechtigt, auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8% (bei Endverbrauchern 5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von mindestens Euro 2,50 berechnet.
Die sich aus dem Vertrag ergebenden Forderungen gelten erst dann als getilgt, wenn der Gegenwert dem Bankkonto von Libatech gutgeschrieben wurde. Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Pflichten von Libatech gegenüber dem Kunden sind im Pflichtenheft festgehalten.
Libatech erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäß dem aktuellen Stand der Technik.
Libatech kann nicht für Dienstleistungen Dritter, wie zum Beispiel die ständige Verfügung des Servers haftbar gemacht werden.
Libatech verpflichtet sich innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen.
Sind diese Störungen und Fehlfunktionen die auf unsachgemäße Handhabung des Kunden von Libatech - Dienstleistungen zurückzuführen, so wird der Arbeitsaufwand anhand der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.
Die Pflichten des Kunden gegenüber Libatech sind im Lastenheft festgehalten. Anlieferungsform der Daten, Termine, Ansprechperson, usw.
Sie als Kunde tragen die alleinige Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Daten, Nachrichten, optischen und akustischen Effekte, Operationen und Transaktionen welche von Ihrem Anschluss aus erfolgen und/oder durchgeführt werden.
Sie haben für die Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrecht, des Fernmelderechts, des Wettbewerbsrechts und des Immaterialgüterrechts zu sorgen. Insbesondere folgende Inhalte dürfen nicht verbreitet werden:
- Rassendiskriminierung im Sinne von §130 StGB
- Aufrufe zur Gewalt im Sinne von §131 StGB
- Förderung, Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- unerlaubte Glücksspiele (z.B. im Sinne des Lotteriegesetzes)
- unsittliche Materialien
Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Libatech Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch Libatech notwendig wird.
Diese AGB sowie die erwähnten Dokumente regeln abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen Libatech und dem Kunden.
Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien.
Libatech behält sich ausdrücklich vor jederzeit Änderungen der AGB sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen durchzuführen. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innerhalb einer Monatsfrist als genehmigt.
Gerichtsstand ist Zwickau - Sachsen.
Libatech ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Wohnsitz bzw. Domizil zu belangen.
Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem allgemeinem Schuldrecht nach §241-432 BGB.


